Winterdienst                 
 
 
 
 
Die Räumung von Schnee und Eis auf Gehwegen ist Sache der Grundstückseigentümer und gehören zur Verkehrssicherungspflicht.
Letztlich ist aber immer der Grundstückseigentümer für den Zustand des Grundstückes verantwortlich. Kommt jemand aufgrund von mangelnder Winterwartung auf dem Gehweg zu Schaden, muss der Grundstückseigentümer dafür Haften.
 
Konkret bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen an:
 
 - Zuverlässige Räumung und Streuung aller zum Grundstück gehörenden Flächen
 - Beschaffung und Bevorratung des Streugutes
 - Nach Wunsch auch entfernen des Streugutes nach den gültigen Satzungen der Gemeinde
 
 
Wir Arbeiten nach den alamierungen der amtlichen Warnung des Deutschen Wetterdienstes und nach eigenen Einschätzungen durch Wetterbeobachtungen einer eigenen Wetterstation.
 

                                

 
 

                    

 

Service-Mobil | Mobil 0174/9354740 Tel.: 05258/991343

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