Wir haben im Januar 2016 die Ausbildung zur " Geprüften Fachkraft für Rauchwarnmelder nach DIN 14676 " erfolgreich abgeschlossen und bestanden.

Aktuell Bieten wir eine fachgerechte Montage nach DIN an. Unsere Rauchmelder sind Vds zugelassen und mit einem 10Jahres Akku ausgestattet . Die Rauchmelder Melden nach einem Echtzeitalarm und regulieren sich selbst nach.

Bitte Kontaktieren sie uns bei weiteren Fragen.

 

 

Rauchmelderpflicht NRW

 

Einbaupflicht :

- für Neu - und Umbauten : ab 01.04.2013

- für bestehende Wohnungen bis 31.12.2016

 

Verantwortlich

- für den Einbau : der Eigentümer

- für die Betriebsbereitschaft : der Besitzer (bei Mietwohnungen = Mieter

 

Gesetzliche Grundlage 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 4.12.2012 die Änderung der Landes-bauordnung beschlossen.

Am 20.03.2013 wurde im Landtag beschlossen, den §49 der Landesbauordnung NRW durch den folgenden Absatz 7 zu ergänzen.

(7) In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure,Rettungswege von Aufenthaltsräumenführen,jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht werden,dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen,die bis zum31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind,haben die Eigentümer spätestens bis zum 31.12.2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen  1 und 2 auszustatten.Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare besitzer sicherzustellen,es sei denn,der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

 

 

 

 

Service-Mobil | Mobil 0174/9354740 Tel.: 05258/991343

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